Liefervereinbarung

1. Sie erhalten das Abonnement zunächst für 2 Jahre. Innerhalb der ersten 6 Wochen ab erster Heftfolge erhalten Sie die Zeitschrift kostenlos und ein Sonderwiderrufsrecht von 42 Tagen. Der Abonnementvertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von einem Monat in Textform (per Briefpost, Fax oder E-Mail) gegenüber dem mit der Betreuung beauftragten Dienstleister kündbar.

2. Der Bezugpreis unterliegt der für alle Bücher- und Presseerzeunisse geltenden Preisbindung durch den Verlag. Dementsprechend ist der Bezugpreis anzupassen, wenn der Verlag den gebundenen Preis herabsetzt oder erhöht. Eine Preiserhöhung kann nur in angemessenen Umfang aufgrund gestiegener Produktions- oder Vertriebskosten (Papier-, Druck-, Lohn-, und Vertriebskosten) vorgenommen werden. Erhöht sich der vertaglich vereinbarte Preis um mehr als 10 Prozent, hat der Abonnement ein außerordenliches Kündigungsrecht zum Ende des Nächsten Monats.

3. Die Bezugsgebühren werden in branchenüblicher Weise während des Bezugszeitraums je nach Erscheinungsweise der bestellten Zeitschrift für drei, vier, sechs oder zwölf Monate im Vorraus zur Zahlung fällig. Aufgrund höherer Gewalt ausgefallene Heflieferungen werden durch Erteilung einer ensprechenden Gutschrift vergütet.

4. Die Bezugsgebühren sind an den mit der Betreuung beauftragte Diesnstleister fristgerecht anzuweisen.Eine ensprechende Zahlung hat insoweit Erfüllungswirkung.Leistet der Besteller keine fristgerechte Zahlung, wird der mit der Betreuung beauftragte Dienstleister ihn unter Fristsetzung mahnen. Lässt der Besteller die Mahnung unbeachtet, wird der mit der Betreeung beauftragte Dienstleister ihm unter Hinweis auf die ihm zustehenden Rechte eine Nachfrist setzen. Lässt der Besteller auch diese Nachfrist unbeachtet, ist der mit der Betreuung beauftragte Dienstleister berechtigt, entweder neben den rückständigen Bezugsgebühren (mindestens zwei volle Monatsrückstände) auch die bis zum Ende laufenden Bezugszeitraums (höchstens ein Jahr) fällig werdenden Bezugsgebühren zzgl. der anfallenden Mahnkosten und Verzugszinsen zu beanspruchen oder die weitere Vertragserfüllung abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.