Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Registrierung als Fahrzeuginhaber

 

§ 1 Präambel 

 

1) MoneyCar bietet eine Serviceplattform für werbetreibende Unternehmen und Fahrzeughalter an, wobei letztere ihr Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum als Werbefläche zur Verfügung stellen.

2) Die vorliegenden AGB regeln das Rechtsverhältnis zwischen MoneyCar (im folgenden auch “MC” genannt) und dem Fahrzeughalter (im folgenden auch “FH” genannt).

§ 2 Vertragsschluss bei der Registrierung und Laufzeit

 

(1) Durch die Registrierung kommt zwischen den Parteien ein Rahmenvertrag unter diesen AGB zustande, auf dessen Basis Verträge hinsichtlich einzelner Werbeaktionen geschlossen werden können. Für die Registrierung im Rahmen der Pro- oder Pro Plus-Mitgliedschaft wird eine einmalige Gebühr (Pro-Mitgliedschaft – 14,95 € inkl. USt. und ProPlus-Mitgliedschaft 39,95 € inkl. USt.) erhoben. Registrierungen im Rahmen der Basic-Mitgliedschaft sind kostenlos. Der Rahmenvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit per Mail oder schriftlich gekündigt werden.

(2) Eine Registrierung für den Service von MC erfolgt auf der Webseite. Personen unter 18 Jahren dürfen nicht teilnehmen. MC ist berechtigt, jederzeit von den FH einen geeigneten Altersnachweis zu verlangen.

(3) Durch die Registrierung kommt ein Nutzungsvertrag wie folgt zustande: FH geben durch Ausfüllen des Registrierungsformulars und Anklicken des Buttons mit der Aufschrift „Auto registrieren“ oder einer sinngemäß identischen Aufschrift ihr Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrags ab. Dieses Angebot wird durch Übersendung einer E-Mail als Registrierungsbestätigung angenommen.

(4) FH verpflichten sich, sämtliche erforderlichen Angaben zu seiner Person wahrheitsgetreu anzugeben und stets aktuell zu halten.

(5) Die Registrierung ist Voraussetzungen für die Berücksichtigung bei Werbekampagnen. Durch die Registrierung entsteht für FH aber weder das Recht, bei Werbekampagnen berücksichtigt zu werden, noch die Pflicht, an angebotenen Werbekampagnen teilzunehmen.

(6) Mit der Registrierung erhalten FH ihre Zugangsdaten. FH sind verpflichtet, die Zugangsdaten so zu verwahren, dass diese Dritten nicht zugänglich sind. FH dürfen die Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben.

(7) Falls die FH ihr Passwort vergessen haben oder Ihr Passwort unberechtigt von einem Dritten genutzt wird, können Sie ein neues Passwort erhalten.

(8) Ein Account ist nicht übertragbar und alle Rechte an dem Account erlöschen mit dem Tod des FH.

(9) Der FH bestätigt mit Annahme dieser AGB, dass er Eigentümer bzw. verfügungsberechtigter Halter des angemeldeten Fahrzeuges ist und auch die Angaben wahrheitsgetreu geleistet hat.

(10) Der FH akzeptiert, dass MC Fotografien des Fahrzeuges (mit abgedecktem Kennzeichen) für Werbezwecke verwenden darf.

(11) Der FH bestätigt, dass das Fahrzeug, welches für Autowerbung angemeldet wird, für den Strassenverkehr zugelassen und nach Strassenverkehrsrecht fahrtauglich ist.   

§ 3 Montage und Demontage der Werbefolien/Haftung/Kontrollen

 

(1) Montage und Demontage

  • Der FH verpflichtet sich nach Annahme einer Werbeaktion oder Kampagne durch MC innerhalb von 30 Tagen bei einer Fachwerkstatt für Beschriftungen die Montage der Werbung vornehmen zu lassen. 
  • Die Fachwerkstatt versucht nach Möglichkeit Rücksicht auf die Terminwünsche des Nutzer zu nehmen.
  • Nach Beendigung der Laufzeit verpflichtet sich der FH bei einer definierten Fachwerkstatt die Werbung demontieren zu lassen.
  • Die Montage und Demontage ist für den FH mit keinerlei Kosten verbunden.

(2) Haftung

Die Werbung wird fachmännisch durch eine Vertragswerkstatt montiert sowie demontiert. Für allfällige Schäden bei der Montage bzw. Demontage haftet die Vertragswerkstatt und nicht MC.

(3) Kontrollen

Bei einer Annahme eines Werbevertrages mit einer Laufzeit von 12 Monaten verpflichtet sich der FH nach ca. 6 Monaten, die Qualität der Werbung am Fahrzeug in einer definierten Fachwerkstatt überprüfen zu lassen.

Die Aufforderung erfolgt durch das werbende Unternehmen oder MC.

§ 4 Meldepflichten/Verkauf Fahrzeug/Diebstahl/Entzug der Fahrerlaubnis/Unfälle/Beschädigungen

 

 (1) Der FH verpflichtet sich, in der Zeit eines laufenden Werbevertrages, bei Verkauf des Fahrzeuges/Diebstahl/Entzug der Fahrerlaubnis/Unfällen oder Beschädigungen innerhalb von 48 Stunden mit MC Kontakt aufzunehmen bzw. den Vorfall zu melden. Hierfür steht dem FH unser Support zur Verfügung. 

§ 5 Vergütung des Fahrzeuginhabers

 

(1) Der FH erhält immer die vereinbarte Vergütungen direkt vom werbenden Unternehmen. Die Vergütung wird am Ende jedes Vertragsmonats fällig. 

§ 6 Schlussbestimmungen 

 

(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen MC und dem FH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dies nicht dazu führt, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

(2) Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt.

(3) Ergänzungen des vorliegenden Vertrages sind im Einzelfall nur wirksam, wenn sie in Schriftform oder in Textform (z.B. per E-Mail) vereinbart wurden.

(4) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Gräfelfing, wenn der FH Kaufmann ist.